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26.02.2025

Erfolgreiche Schulung zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis

Die Veranstaltung wurde von den Innungsfachbetrieben sehr gut angenommen und unterstreicht die Bedeutung kontinuierlicher Weiterbildung in der Elektrobranche.

Der Referent vom BZL bei einem Vortrag
Referent vom BZL (Bild: Innung der elektrotechnischen Handwerke Rhein-Westerwald)
Die Teilnehmer hören dem Vortrag zu
Schulungsteilnehmer (Bild: Innung der elektrotechnischen Handwerke Rhein-Westerwald)

Am 25. Februar 2025 fand in der Geschäftsstelle Montabaur in Zusammenarbeit mit dem BZL Lauterbach das erste Seminar zur „Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber“ statt.

Hintergrund der Schulung ist die Verpflichtung jeder im Installateurverzeichnis eingetragenen Verantwortlichen Elektrofachkraft, sich regelmäßig über neue Anforderungen und Änderungen im Bereich der Elektroinstallationstechnik zu informieren. Spätestens bei Anpassungen in den relevanten DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDE-Anwendungsregeln oder den technischen Anschlussbedingungen (TAB) ist eine Fortbildung erforderlich.

Um die Eintragungsberechtigung aufrechtzuerhalten, müssen Elektrofachkräfte innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Installateurausweises an mindestens zwei Fortbildungsmaßnahmen zu neuen oder geänderten Vorschriften teilnehmen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Fortbildungsnachweis.

Mit dieser Schulung wurde ein wichtiger Beitrag zur Qualifikation von Elektrofachkräften geleistet, um die fachgerechte Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten und die Einhaltung technischer Standards sicherzustellen.

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